Petition: Ein Ehrenamt darf nicht zur Arbeitszeit gehören!

Im Rahmen der laufenden Beratungen um das neue EU-Arbeitszeitgesetz, ist nach der Ansicht der EU die ehrenamtliche Arbeit bei der Berechnung der Wochenarbeitszeit mit einzubeziehen. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie sieht vor, die Wochenarbeitszeit in ganz Europa auf 48 Stunden zu begrenzen. Dabei unterscheidet die Arbeitszeitrichtlinie nicht klar zwischen Arbeitnehmer und Ehrenamtsinhaber. Die Rahmenrichtlinie 89/391/EWG spricht klar davon, dass Arbeitnehmer Beschäftigte eines Arbeitgebers sind, auch in “Kultur- und Freizeittätigkeiten”.

Die Bundestagsabgeordnete Bettina Kudla (CDU) legte es so aus, dass besonders an Stellen, wo Ehrenamtler Tätigkeiten durchführen, die auch von hauptberuflich Angestellten durchgeführt werden, unter diese Regelung fallen.

Dies würde alle ehrenamtlichen Bereiche vor ein großes Problem stellen.

Begründung: Viele gemeinnützige Organisationen arbeiten mit ehrenamtlichen Helfern. Ohne diese ehrenamtlichen Helfer wären viele Angebote gar nicht möglich.

Sei es in Sportvereinen, in der Gemeindebibliothek, in Trauergruppen, in der Jugendarbeit, die Essensausgabe bei der Tafel, die Kinderschwimmgruppe, der Freiwilligen Feuerwehr oder auch im Katastrophenschutz.

Viele Sportvereine können nur günstige Sportangebote anbieten, weil dies mit ehrenamtlichen Trainern durchgeführt wird und ermöglichen so auch einkommensärmeren Familien die Teilnahme an Sportangeboten. Die Jugendarbeit lebt vom Ehrenamt, auch, damit Jugendliche von der Straße geholt werden können.

Der Katastrophenschutz besteht aus dem Ehrenamt. Damit diese ehrenamtlichen Helfer kompetent bei Großschadenslagen reagieren können, benötigen diese eine dementsprechende Übung.

Einem Arbeitnehmer mit einer 41 Stunden Woche würden so nur noch 7 Stundenfür eine ehrenamtliche Tätigkeit zur Verfügung stehen.

Dementsprechend bitten wir, das Ehrenamt, um dieses zu erhalten, von dieser Regelung auszuschließen.

Hier kann die Petition online unterzeichnet werden:
Arbeitszeit: Ein Ehrenamt darf nicht zur Arbeitszeit gehören!